Zu wissen, wie es mit der Bauartgenehmigung von RiveMove aussieht, heißt zu wissen, was mit der Bauartgenehmigung einer Vielzahl von Aftermarket-Geräten passiert.
Die Bauartgenehmigung von einigen Vorrichtungen und Geräten, die im Bereich der Verkehrssicherheit hergestellt werden, ist zu einem heiß diskutierten Thema geworden. Es ist eine überaus wichtige Angelegenheit, denn schließlich geht es hier um die Sicherheit unserer Kinder. Deshalb muss klargestellt werden, was mit der Bauartgenehmigung aller Zubehörteile geschieht, die in einem Fahrzeug verwendet werden, wie im Falle von RiveMove, und welches die Schlüsselpunkte hierbei sind.
Ist RiveMove bauartgeprüft oder zertifiziert?
An erster Stelle ist zu erläutern, was Zertifizierung bedeutet und worin sie sich von der Bauartgenehmigung unterscheidet. Diese Begriffe führen gewöhnlich zu Verwechslungen, wenn man sich ihrer Bedeutung nicht sicher ist. Wir werden auch weitere Begriffe wie Anerkennung oder Selbstbescheinigung näher untersuchen.
Die Zertifizierung ist ein Prozess, bei dem eine gänzlich unabhängige Einrichtung dem Hersteller anhand eines ausgestellten Dokuments bescheinigt, dass eine Organisation, ein Produkt, Verfahren oder eine Dienstleistung die in bestimmten technischen Normen oder Spezifikationen festgelegten Anforderungen erfüllt. In unserem Falle erhielt RiveMove durch das in Italien ansässige anerkannte Prüflabor CSI-Spa die Zertifizierung auf Grundlage der derzeit aktuellsten und strengsten Bestimmungen in Verbindung mit Kinder-Rückhaltesystemen, der Kindersitznorm ECE R129, auch i-Size-Verordnung genannt.
Das Prüflabor CSI-Spa ist eine anerkannte und zur Durchführung zugehöriger Tests und Prüfungen ausreichend befähigte Einrichtung, dies unter Einhaltung der entsprechend ordnungsgemäßen Ausführung und Verfahrensbedingungen. Das Prüflabor hat sich auf passive Sicherheitseinrichtungen für Kinder spezialisiert und ist Mitglied des bereits weitläufig bekannten Euro NCAP.
Eine Bauartgenehmigung wird gemäß der Real Academia Española (königlich spanische Akademie für die Pflege der spanischen Sprache) wie folgt definiert: „Vorgang der Überprüfung der Erfüllung bestimmter Spezifikationen oder Eigenschaften eines Gegenstands oder Vorgangs“. Das heißt, es handelt sich um die Genehmigung eines Produkts oder einer Dienstleistung durch eine offizielle Stelle, damit diese aufgrund der Erfüllung einer Reihe von Spezifikationen vermarktet werden können. Wenn wir die Definition wörtlich nehmen, könnten wir sagen, dass RiveMove die Bauartgenehmigung hat, da diese Definition und die der Zertifizierung nicht allzu weit auseinanderliegen. Jedoch fühlen wir von RiveKids uns wohler, wenn wir zwischen Zertifizierung und Bauartgenehmigungsnummer differenzieren.
Welche Spezifikationen oder Merkmale muss eine bauartgeprüfte Vorrichtung erfüllen?
In Verbindung mit Kinder-Rückhaltesystemen sind die Bestimmungen der Norm ECE R44 oder der neuen i-Size-Verordnung R129 zu erfüllen. Wir wären im gleichen Zertifizierungsfall, jedoch besitzen die Kinder-Rückhaltesysteme eine Bauartgenehmigungsnummer, die von einem unabhängigen und anerkannten Prüflabor ausgestellt wird, das auch die Zertifizierung durchführt, nur dass in diesem Fall jeder Kinderautositz eine Kennung erhält. RiveMove unterzieht sich den gleichen Prüfungen an gleicher Stelle, erhält aber zum Abschluss eine Zertifizierung und keine Kennung, wie die Kinder-Rückhaltesysteme. Was auf RiveMove zutrifft, gilt auch für jegliches sonstige Zubehör, das sich im Fahrzeug befindet, aber weder Fahrzeug noch Kinderautositz ist.
In einigen Fällen wird die so genannte Selbstbescheinigung angewandt, bei welcher der Hersteller selbst die Haftung für die Konformität seines Produkts oder seiner Dienstleistung mit einer oder mehreren Normen, Spezifikationen oder technischen Dokumenten übernimmt, die bei seinem Produkt oder seiner Dienstleistung zur Anwendung kommen. Diese Formel wird von den verschiedenen Herstellern von Fahrzeugzubehör am häufigsten verwendet, da diese Art der Bescheinigung weitaus kostengünstiger als die einer unabhängigen Zertifizierung ist.
RiveMove unterliegt ganz offensichtlich einer strengen Qualitätskontrolle, sowohl bei den verwendeten Materialien als auch bei der Herstellung. Das Produkt verfügt aber nicht über eine Selbstbescheinigung, sondern ist mit einer Zertifizierung versehen. Dank dieser Qualitätskontrolle kann anhand verschiedener statischer Prüfungen sichergestellt werden, dass die Festigkeit des verwendeten Materials ausreichend ist und bei allen Teilen vom RiveMove gewisse Standards erfüllt werden. Außerdem werden auch andere Parameter wie aufgenommene Energie, mögliche Brucharten usw. überprüft.
Jetzt stellt sich die Frage, ob ein Produkt für den Erhalt einer Bauartgenehmigungsnummer bzw. einer Zertifizierung die gleichen Bedingungen erfüllt und den gleichen Tests und Prüfungen unterzogen wird.
Was ist der Unterschied? Die Antwort ist einfach: Der Unterschied liegt in der Kennzeichnung anhand eines orangefarbenen Etiketts für Produkte mit einer Bauartgenehmigungsnummer, die bei Produkten mit Zertifizierung nicht vorhanden ist. Alle Produkte, die nach diesen gesetzlichen Bestimmungen zertifiziert werden, durchlaufen die gleichen Prüfungen wie die Produkte mit Bauartgenehmigung bezüglich der gleichen Bestimmungen, nur dass sie keinen Aufkleber erhalten.
Die Nicht-Bauartgenehmigung von RiveMove und RiveKids
Daraufhin stellt sich nun die Frage, warum die Vorrichtung RiveMove keine Bauartgenehmigung besitzt. Um diesen Punkt zu verstehen, muss erst klargestellt werden, was die Bauartgenehmigungsnummer ist.
Die Bauartgenehmigungsnummer ist ein Code, der für bestimmte Produkte vergeben wird, in diesem Fall Kinder-Rückhaltesysteme, und der dafür bürgt, dass die Bauartgenehmigung gemäß den Anforderungen der Verordnung vergeben wurde. Diese Nummer ist auf den orangefarbenen Etiketten der Kinderautositze ausgewiesen. Des Weiteren ist auf diesen Etiketten die Verordnung angegeben, auf deren Grundlage die Bauartgenehmigung erfolgt ist.
Aber können alle Geräte und Vorrichtungen diese Bauartgenehmigungsnummer erhalten? Wer kann es? Nicht alle Produkte können eine Bauartgenehmigungsnummer erhalten. Im Bereich Verkehrssicherheit können nur die Kinder-Rückhaltesysteme und die Fahrzeuge selbst diese Nummer erhalten. Keine andere sonstige Vorrichtung kann eine Bauartgenehmigungsnummer besitzen, nicht einmal ein Navigationssystem oder ein Sicherheitsgurt für Schwangere, und RiveMove somit natürlich auch nicht.
Deshalb will RiveKids nicht angeben, dass RiveMove über eine Bauartgenehmigung verfügt, da dies den Verbraucher verwirren könnte. RiveMove kann zwar keine Bauartgenehmigungsnummer besitzen, trotzdem unterliegt unsere Vorrichtung den gleichen Prüfungen und Bedingungen wie jedes beliebige Kinder-Rückhaltesystem der i-Size-Verordnung.
Beim Crashtest und bei den verschiedenen dynamischen Prüfungen für unterschiedliche Kindersitzmodelle verwendet CSI Spa die folgende Methodik:
- Zuerst wird das Kinder-Rückhaltesystem gemäß Verordnung R129 in seiner Nennposition ohne unsere Vorrichtung installiert. Auf diese Weise erhält man die biomechanischen Referenzkriterien, mit denen ein Vergleich nach Durchführung der Prüfungen mit RiveMove vorgenommen werden kann. Wir bezeichnen diesen Test als Kontrollprüflauf, der nicht für die Zertifizierung notwendig ist. Er wird nur zu Forschungszwecken benötigt, um nach weiteren Verbesserungsmöglichkeiten der Sicherheit zu suchen.
- Nach Durchführung der ersten Prüfung wird die Vorrichtung mit einer Verschiebung von 7 cm (maximal mögliche Verschiebung) installiert. Die Prüfung wird nun unter diesen Bedingungen wiederholt und es werden neue biomechanische Kriterien erhalten. Wir bezeichnen diese Prüfung als Zertifizierung, da durch sie nachgewiesen wird, dass sich der kombinierte Einsatz von Kinderautositz und RiveMove innerhalb der gesetzlichen Anforderungen befindet.
- Anschließend erfolgt ein ausführlicher Vergleich der biomechanischen Werte der Prüfungen mit und ohne RiveMove. Wir geben uns nicht damit zufrieden, dass das Kinder-Rückhaltesystem die gesetzlich vorgeschriebenen Mindestanforderungen erfüllt, sondern unser Ziel ist es, die biomechanischen Werte der Prüfung ohne RiveMove zu verbessern. Dies gilt insbesondere für das biomechanische Kriterium für den Kopf.
RiveKids hat bei CSI Spa insgesamt fast 100 Tests mit den Dummies Q10, Q6 und Q3 an Kinderautositzen aller Gruppen und aller Bauartgenehmigungen durchlaufen.
Deshalb, und aufgrund der verwirrenden Bedeutung der Begriffe Bauartgenehmigung und Zertifizierung, auch wenn diese den gleichen Spezifikationen unterliegen, wird auf keiner offiziellen Mitteilung der Begriff „bauartgeprüft“ verwendet, damit die Transparenz gewahrt bleibt.
Bauartgeprüft heißt nicht zwangsläufig sicher
Hier geht es um ein Thema, das den Familien Sorge bereitet und sie beunruhigt: die Sicherheit der Kinder. Wir haben bereits dargestellt, worin sich Bauartgenehmigung, Bauartgenehmigungsnummer und Zertifizierung unterscheiden. Es muss aber noch untersucht werden, wie diese Begriffe mit der Sicherheit in Verbindung stehen. Diesbezüglich gibt es zahlreiche Unklarheiten. Zum Beispiel stellt sich die Frage, ob alle bauartgeprüften Kinder-Rückhaltesysteme sicher sind, ob die derzeitigen gesetzlichen Bestimmungen alle Systeme dazu verpflichten, Tests unter den gleichen Bedingungen durchzuführen, ob diese Bedingungen ausreichend einschränkend sind…
Wie bereits erwähnt, gibt es in Europa derzeit keine einheitliche Regelung für die Herstellung von Kinder-Rückhaltesystemen. Es gibt verschiedene Bauartgenehmigungen, nach denen die Kinder-Rückhaltesysteme eine Bauartgenehmigung erhalten können: die ECE R44, in ihrer letzten Aktualisierung seit 2006 in Kraft, sowie die Regelung ECE R129, auch als i-Size-Verordnung bekannt, die seit 2013 in Kraft ist und parallel zur Regelung R44 grundsätzlich bis 2019 gültig ist. Dieser Zeitpunkt ist bereits überschritten, und beide Regelungen werden noch über einen gewissen Zeitraum nebeneinander bestehen. Das bedeutet, dass es Systeme gibt, die nach den Spezifikationen der Regelung R44 entworfen wurden, sowie Systeme, die sich nach den Bestimmungen der Regelung R129, i-Size-Verordnung, richten. Das heißt, es gibt Kinderautositze, die Anforderungen erfüllen, die sie sicherer machen, während andere Sitze weniger einschränkenden Anforderungen unterliegen.
Zwar gibt es Bestrebungen, dass alle Kinder-Rückhaltesysteme durch die Bestimmungen der i-Size-Verordnung R129 (Regelung Nr. 129 der Wirtschaftskommission der Vereinten Nationen für Europa) geregelt werden sollen, doch bisher wurde dies nicht umgesetzt.
Außerdem muss erwähnt werden, dass die in diesen Regelungen geforderten biomechanischen Werte deutlich voneinander abweichen. Zum Beispiel sind in der Verordnung R44 weder der Seitenaufprall noch die Grenzwerte für HPC (Hirnschäden oder Kriterium der Kopfbelastung) beim Frontalzusammenstoß geregelt, während die neue i-Size-Verordnung im Gegensatz dazu den Seitenaufprall regelt und Grenzwerte des Kriteriums der Kopfbelastung für alle in den Tests verwendeten Arten von Dummies angibt. Ebenso wenig wird durch die Verordnung ECE R44 die Kopfbeschleunigung beim Aufprall geregelt, was bei der Verordnung R129 sehr wohl der Fall ist.
Doch sind die von der Verordnung festgelegten Anforderungen ausreichend, um die Sicherheit unserer Kinder zu garantieren? Wir von RiveKids sind nicht dieser Ansicht und glauben, dass die Anforderungen weitaus strenger sein könnten, und für die Verordnung selbst gibt es Überlegungen, weitere biomechanische Werte bei den Grenzwerten aufzunehmen. Das von der Regelung ECE R129 festgelegte Minimum ist weitaus anspruchsvoller als die Bestimmungen der ECE R44, und auch wenn dies noch nicht ausreichend ist, bedeutet es einen guten Ausgangspunkt.
Wenn man berücksichtigt, dass heutzutage nicht alle Kinder-Rückhaltesysteme unter den gleichen Bedingungen geprüft werden und sich die Verordnung schrittweise immer strengeren Werten nähert, können wir sagen, dass ein „wirklich sicheres“ System Werte aufweisen sollte, die noch unter den Grenzwerten der Verordnung ECE R129 liegen.
Die Vorrichtung RiveMove von RiveKids erreicht Werte, die deutlich besser sind, als die in der Verordnung R129 festgelegten. RiveMove ist nicht nur sicher, sondern verbessert die Sicherheit und die von den Kinder-Rückhaltesystemen erhaltenen Werte.
Wenn Erwachsene auf dem mittleren Sitz der Rücksitzbank reisen, wird ohne RiveMove ein Teil dieses Platzes von den Kinder-Rückhaltesystemen eingenommen. Im Falle eines Frontalzusammenstoßes wird der Erwachsene nach vorne geschleudert, vom Sicherheitsgurt gehalten und anschließend wieder zurückgeworfen. Bei dieser Rückwärtsbewegung wird er von den Kinderautositzen aufgehalten, bevor er die Rücklehne erreicht. Dadurch steigt die Gefahr eines Schleudertraumas auf nahezu 100 %. Mit RiveMove wird die Rückwärtsbewegung des Körpers von der Rücklehne gestoppt.
Wenn ein Kind in einem Kinder-Rückhaltesystem auf den seitlichen Sitzen reist, wird sich sein Körper im Falle eines Seitenaufpralls aufgrund der physikalischen Gesetze sowie durch den zwischen Kinder-Rückhaltesystem und Türverkleidung bestehenden Freiraum in Richtung Fenster drehen, sodass der Kopf gegen das Fenster schlagen kann. Mit RiveMove wird dieser Freiraum verringert, und die Türverkleidung selbst begrenzt diese Drehwirkung und verringert den vom Kind erlittenen Aufprall. Diese Bemerkung ist keine Meinung oder Hypothese. Eine der umfassendsten Studien, die dies belegen, ist:
Außerdem ermöglicht RiveMove dank seines geometrischen Aufbaus und der verwendeten Materialien eine progressive kontrollierte Verformung der Vorrichtung, wobei ein Teil der beim Aufprall freigesetzten Energie aufgenommen wird.
All dies ermöglicht es RiveMove, das Kriterium der Kopfbelastung (HPC15) um bis zu 20 % zu senken und die biomechanischen Werte im Falle eines Unfalls zu verbessern.
Zusammenfassend können wir sagen, dass RiveMove keine Bauartgenehmigungsnummer besitzt, da diese nur die Kinder-Rückhaltesysteme und das Fahrzeug selbst erhalten können. RiveMove ist unter Einhaltung der strengsten, in Europa diesbezüglich festgelegten Bestimmungen geprüft und zertifiziert worden. Dabei hat die Vorrichtung deutlich bessere Ergebnisse erzielt, als die von diesen gesetzlichen Bestimmungen festgelegten Mindestanforderungen.
Die Bedeutung der gesetzlichen Regelung
Auch wenn die Bauartgenehmigung nicht immer Sicherheit bedeutet, darf man die Bedeutung der gesetzlichen Regelung nicht unterschätzen. Die technischen Vorgaben und Verordnungen in der Industrie sind ein überaus wichtiger Beitrag zu den Aspekten unseres Lebens.
Die Regelung ist wichtig, da sie alle Hersteller dazu verpflichtet, gewisse Grenzwerte zu erfüllen und Anstrengungen zu unternehmen, um die Sicherheit ihrer Produkte zu verbessern. Auf diese Weise können die Verbraucher und Nutzer der Produkte und Dienstleistungen ganz allgemein geschützt werden.
Die Einführung der neuen Verordnung ECE R129
Des Weiteren ist es wichtig, die verschiedenen Aspekte der Einführung der neuen i-Size-Verordnung zu differenzieren.
So unterteilt die neue Verordnung die Kinder-Rückhaltesysteme nach Gewicht und Körpergröße. Außerdem legt sie bestimmte maximale Abmessungen für die Kinderautositze fest, ebenso wie gewisse Mindestabmessungen für die Sitzplätze des Fahrzeugs, auf denen sie installiert werden.
Die neue Regelung gibt an, dass die Befestigungssysteme der nach der neuen Verordnung hergestellten Kinderautositze in den Phasen 1 und 2 „nur“ mit dem ISOFIX-Befestigungssystem am Fahrzeug verankert werden können. In Phase 3 sind laut R129 bereits Kinderautositze zulässig, die mit dem Sicherheitsgurt installiert werden. Nach Ansicht von RiveKids spiegelt diese Phase 3 nicht den ursprünglichen Geist der Verordnung wider und kann dem Druck der Hersteller von Kinderautositzen geschuldet sein.
Des Weiteren ist darauf hinzuweisen, dass diese Verordnung für die Hersteller von Kinder-Rückhaltesystemen gültig ist und nicht bedeutet, dass die Bürger ab ihrer vollständigen Einführung nur noch Kinderautositze verwenden dürfen, die der Verordnung R129 entsprechen. Das heißt, diese Verordnung entspricht nicht der Gesetzgebung, der alle Bürger unterliegen, wenn sie am Straßenverkehr teilnehmen.
Die Notwendigkeit der Forschung zur Sicherheit der Kinder
Wir von RiveKids sind der Ansicht, dass die Forschung in Sachen Verkehrssicherheit der Kinder eine Grundlage dafür ist, das Ziel „Keine Opfer im Straßenverkehr“ zu erreichen. RiveMove hat verschiedene Phasen durchlaufen, bis die angemessenen Ergebnisse erzielt wurden. Diese Ergebnisse wären ohne große Anstrengungen und eine gewissenhafte Arbeit nicht möglich gewesen.
Der Grund für diese Forschungsarbeit war der Nonkonformismus angesichts der Fakten. Derzeit sterben täglich 500 Kinder in Verkehrsunfällen, und um diese Zahl zu senken, sind Innovation und Forschung unerlässlich. Nur wenn wir auf Forschung und Entwicklung setzen, können wir die Welt ändern. RiveKids will nicht nur die Welt verändern, sondern wir werden dies mithilfe rigoroser Forschung und anspruchsvoller Entwicklungen auch tun.
Und so verabschieden wir uns mit unserem Slogan: „Die besten Reisen enden so, wie sie begonnen haben: glücklich und unbeschwert“. RiveKids.